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Die Gebote des Reiches Khazûl'Mar

  • Das Gebot der Gefolgschaft
  • Das Gebot der Steuer
  • Das Gebot der Wacht
  • Das Gebot des Waffendienstes
  • Das Gebot des Gastrechts
  • Das Gebot des göttlichen Rechts

Die Vergehen und ihre Strafen

  • Spionage
  • Verrat wider das Reich
  • Gotteslästerung und Ketzerei
  • Mord und Totschlag
  • Leibschändung
  • Brandstiftung
  • Freiheitsberaubung
  • Raub und Diebstahl
  • Falschmünzerei
  • Betrug
  • Sachbeschädigung

Die Gebote des Reiches Khazûl'Mar

Das erste Gebot: Das Gebot der Gefolgschaft

Die Gesetze des Reiches Khazûl'Mar sind das Wort der Götter. Somit hat sich ein jeder Bürger des Reiches, ob frei oder unfrei, ob arm oder reich, ob Mensch oder Nichtmensch, ob tot oder untot, diesen Gesetzen zu beugen. Jeder Fremde, der als Gast des Reiches und eines Bürgen im Reiche Khazûl'Mar wandelt, ist den Gesetzen ebenso verpflichtet wie ein jeder, der durch Glaube und Geburt zum Bürger Khazûl'Mars geworden ist.

Die Gesetze des Reiches Khazûl'Mar sind das Wort der Götter, und als Mund der Götter sprechen die Priester Recht, insbesondere die Vollstrecker von Paranons Willen. Jeder Priester, der als würdiger Diener des Pantheons anerkannt wurde, bewahrt und verkündet den Willen der Götter, und seinem Wort ist Folge zu leisten. So ein Priester selbst durch den Einfluss der Ketzer, oder weil Faletra ihn auf Abwege führt, den Geboten des Reiches zuwider handelt, so ist es Recht und Pflicht seiner Brüder und Schwestern, ihn durch Ratschläge auf den rechten Weg zurückzuführen oder über ihn im Angesicht der Götter zu richten und seine Seele zu reinigen.

Das zweite Gebot: Das Gebot der Steuer

Die Kirche verkündet den Willen der Götter, und ein jeder ist ihr Tribut schuldig. Ein jeder Bürger, der sich einem anerkannten Gewerbe widmet, die Bauern und Handwerker, die Händler und Knechte, finden sich am letzten Tag eines jeden Götternamens im Tempel ihres Ortes oder bei ihrem Lehensherrn ein und zahlen die monatlichen Steuern. Über die Höhe der Steuern bestimmt der Tempelherr oder der Lehensherr.

Bürger, welche die Steuern nicht in Münzgeld zahlen können, leisten ihre Abgaben an die Götter in Vieh, Getreide oder anderen Waren.

Bürger, welche den Göttern ihren Tribut schuldig bleiben, gelten als Ketzer. Die Diener des Pantheons haben jedes Recht, von ihnen im Namen der Götter zu nehmen, was ihnen zusteht und sie zu strafen, wie es ihnen beliebt.

Das dritte Gebot: Das Gebot der Wacht

Jeder Bürger oder Gast des Reiches hat die heilige Pflicht, Verbrechen der Kirche oder seinem Lehensherrn zu melden. Wer immer überführt ist, wider die Götter und ihre Gebote zu freveln, muss gefasst und im Angesicht der Götter gerichtet werden!

So man einen Priester verdächtigt, wider die Götter zu handeln, hat man seinen Verdacht der Kirche zu melden. So sich der Priester als unschuldig erweist, macht man sich der Ketzerei schuldig und ist der Gnade der Kirche unterworfen.

Das vierte Gebot: Das Gebot des Waffendienstes

Jeder Bürger hat die heilige Pflicht, für ein Jahr in der Armee des Reiches seinen Dienst zu tun und mit allen Kräften für das Pantheon und das Reich Khazûl'Mar zu kämpfen. So er es wünscht, kann er auch für einen Götterlauf in einem Tempel in seinem Heimatorte Dienst als Laie ableisten und Weisung und Belehrung aus dem Munde der Priesterschaft erhalten. So ein Bürger sich von der Waffenpflicht oder dem Tempeldienste loskaufen will, hat er seinem Lehensherrn oder einem Tempel in seinem Heimatorte Entschädigung zu zahlen. Daraufhin wird ihm ein Freibrief ausgestellt, besiegelt mit Namen und Signet von Lehens- oder Tempelherr. Der Lehensherr oder die betroffene Kirche entscheiden über die Höhe der Entschädigung.

Es ist des weiteren die heilige Pflicht eines jeden Bürgers, in Waffen zu gehen, um jederzeit das Reich der wahren Götter gegen Spione, Frevler, Ketzer und andere Feinde des wahren Glaubens zu verteidigen.

Das fünfte Gebot: Das Gebot des Gastrechts

Jeder Fremde kann sich einen Gastbrief erkaufen, der ihm für die Zeit, die er im Reiche Khazûl'Mar weilt, den Stand eines Bürgers verleiht. Die Kirchen und Adligen haben das Recht, Gastbriefe auszustellen und bürgen für einen jeden Gast, dem sie die freie Reise im Reich erlauben. Sie bestimmen über den Preis, und ob sie den Fremden unter Bewachung eines Adelshauses oder einer Kirche stellen.

Ein jeder Fremder, der einen Gastbrief besitzt, gilt als Gast des Reiches. Als Gast des Reiches hat er sich für ein Jahr den Stand eines Bürgers erkauft, mit allen Rechten und Pflichten. Es obliegt seinem Bürgen, zu entscheiden, ob er von der Tributpflicht befreit ist oder nicht. Der Bürge hat das Recht, dem Gast jederzeit alle Bügerrechte abzuerkennen.

Fremde, die ohne Gastbrief im Reich aufgegriffen werden, gelten als Spione und sind somit vogelfrei. Ein jeder Bürger des Reiches hat die Pflicht, sie aufzugreifen und sofort der Obrigkeit auzuliefern.

Das sechste Gebot: Das Gebot des göttlichen Rechts

Die Rechtsprechung ist Pflicht der Kirche des rächenden Gottes Paranon. Ein jeder vollwertiger Priester des Paranon hat das Recht und die heilige Pflicht, Ketzer zu verurteilen und ihre Seelen zur großen Mutter zu schicken. So ein Ketzer gefasst wird und kein Priester des Paranon vor Ort zugegen ist, spricht der Lehensherr Recht. So der Lehensherr nicht zugegen ist, entscheiden je nach Eignung die anwesenden Priester des Pantheons über das Strafmaß. So kein Priester zugegen ist, entscheidet der Edelste unter den Anwesenden. So kein Adliger dem Geschehen beiwohnt, entscheidet der ranghöchste Offizier der Armee des Reiches über das Maß der Strafe. So nur gemeine Büger des Reiches zugegen sind, ist der Übeltäter einzusperren und so schnell als möglich der Obrigkeit auszuliefern.

Die Vergehen und ihre Strafen

Spionage

Alle Fremden, die in Khazûl'Mar aufgegriffen werden, gelten als Spione und vogelfrei, da sie sich ohne das Wissen von Kirche und Adel ins Reich geschlichen haben. Ein jeder Bürger des Reiches hat sie zu stellen und der Obrigkeit auszuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, einen Spion in Schutz nimmt oder verbirgt, macht sich des schlimmste Verbrechens wider Reich und Götter schuldig. Die Strafe für Spione und ihre Helfer ist öffentliche Folter und Tod.

Verrat wider das Reich

Als Verrat wider das Reich gilt eine jede Tat, die dem Reich und seinen Dienern aus Adel, Kirche und Armee Schaden zufügt, den Frieden und die Sicherheit gefährdet oder Bürger des Reiches zu Untaten wider die Obrigkeit aufwiegelt. Allein die Planung gilt als Verrat, denn wer im Herzen den Göttern frevelt, bedarf der ketzerischen Tat nicht mehr, um sein Recht als Bürger des Reiches zu verspielen! Verräter sind zu fassen und der Obrigkeit auszuliefern. Im Mindesten ist es die Pflicht, der Obrigkeit einen Verräter oder Verdächtigen zu melden.

Verräter erwarten stets Folter und öffentliche Hinrichtung, als Vorbereitung auf die Läuterung ihrer Seele im Schatten der großen Mutter Theremah.

Gotteslästerung und Ketzerei

Als Gotteslästerung werden all jene Gedanken, Pläne und Taten angesehen, die den ewigen Glanz des Pantheons beflecken oder den Glauben des Volkes schwächen sollen. Hierzu zählt auch der Angriff auf Priester, denn der Leib eines Priesters ist gesegnet. Wer fremden Göttern huldigt oder Bürger des Reiches versucht, vom rechten Glauben abzubringen, der verspielt die Gnade der Götter und sein Leben. Priester fremder Götzen, die als Gast des Reiches innerhalb der Grenzen Khazûl'Mars weilen, dürfen nur den nötigsten Pflichten an ihre Idole nachkommen und müssen dies im Verborgenen tun. So sie heilige Symbole oder Götzenbildnisse mit sich bringen, müssen sie sie verborgen halten. So auch nur der geringste Verdacht besteht, dass sie den frommen Geist der Bürger des Reiches mit Wort und Tat zu vergiften suchen, gehen sie ihres Gastrechts verlustig.

Ketzern wird der Rachen mit flüssigem Blei ausgegossen, sodann werden sie in den Dienst der Kirche der Herrin Theremah gestellt, auf dass sie zumindest nach ihrem Tod die Gnade der Götter zu schätzen lernen.

Mord und Totschlag

Als Mörder gilt, wer aus niederem Trieb das Leben eines Bürgers nimmt. Adlige und Priester, die im Duell Leben nehmen, erwartet keine Strafe. Totschlag bezeichnet den versehentlichen oder unwissentlichen Mord an einem Bürger des Reiches. Es obliegt dem Richter, über das Strafmaß zu entscheiden, und ob der Totschläger dem Willen Faletras unterworfen war.

Mörder erwartet der Tod durch Strang oder Beil. Totschläger werden eingekerkert oder haben ein Wehrgeld zu zahlen, über dessen Höhe der Richter entscheidet.

Leibschändung

Als Leibschänder gilt ein jeder, der einem Bürger des Reiches Khazûl'Mar den Liebesakt aufzwingt. Leibschänder gelten als Ketzer vor Rheadar und werden der Kirche der schönen Göttin ausgeliefert, der Besitz des Schänders wird zwischen der Kirche und dem Opfer aufgeteilt. So die Leibschändung ein Kind hervorbringt, entscheidet die Mutter darüber, ob es in Theremahs Arme geschickt wird, in einem Orden der Kirche aufgezogen wird oder als rechtmäßiges Mitglied der Familie die Bürgerrechte erhält.

Es ist verboten, mit einem von Rheadar unberührten Wesen der körperlichen Liebe zu frönen. Der erste Kontakt mit Rheadars Freuden obliegt alleinig der Kirche der liebenden Göttin.

Brandstiftung

Als Brandstifter gilt, wer den Besitz eines anderen Bürgers mit Vorsatz oder aus Unachtsamkeit entzündet und dadurch zerstört.

Wer aus Arglist Feuer legt, wird ersäuft und sein untoter Leib zur Arbeit gesandt. Wer aus Unachtsamkeit Feuer legt, ersetzt den Schaden zu Lebzeiten durch Geld und Arbeit.

Freiheitsberaubung

Wer einen Bürger des Reiches schuldlos einsperrt und ihn so daran hindert, seinen Pflichten für das Reich nachzukommen, wird im Schuldturm eingesperrt. Der Richter entscheidet darüber, wie lange und wie hart die Strafe wird.

Raub und Diebstahl

Wer einen Bürger des Reiches mit Gewalt oder Arglist seines Besitzes beraubt, der gilt als Räuber oder Dieb. Räubern und Dieben wird ein Schandmal ins Gesicht gebrannt, auf dass die ehrbaren Bürger des Reiches sie als Verbrecher erkennen. Des weiteren werden sie zum Frondienst verurteilt, und müssen den Schaden, den sie dem Reich und seinen Bürgern angetan haben, durch harte Arbeit gutmachen. Macht sich ein Dieb wiederholt schuldig, so werden ihm, ganz nach Schwere des Vergehens, einzelne Finger oder eine ganze Hand abgeschnitten.

Falschmünzerei

Als Falschmünzerei gilt das eigenmächtige Herstellen von Münzgeld aus minderedlem Metall sowie das Fälschen von Marktgewichten.

Falschmünzer werden der Xeraskirche ausgeliefert, die über das Strafmaß entscheidet.

Betrug

Ein Betrüger ist ein jeder, der sich als Adliger oder Priester ausgibt. Für diesen Betrug wird er der Kirche oder dem Adelshaus, dessen Ruf er mit seinen Taten besudelt hat, auf Leben und Tod ausgeliefert.

Ein Betrüger ist ein jeder, der sich unter falschem Namen und Titeln Besitz, Ehrungen oder kirchlichen Segen erschwindelt. Ein solcher Betrüger büßt seine Zunge, sein Augenlicht oder das Leben ein, ganz wie es den Geschädigten und dem Richter beliebt.

Ein Betrüger ist weiterhin ein jeder, der Xeras frevelt, indem er bei einem Handel Lügen erzählt, falsche Versprechungen macht oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Solche Frevler an Xeras müssen den Betrogenen Ersatz leisten und werden der Kirche des Xeras überstellt, die über das Strafmaß entscheidet, sei es die Prangerstrafe, Prügel, Kerker oder der Tod.

Sachbeschädigung

Wer eines anderen Bürgers Eigentum beschädigt oder zerstört, der muss es durch Arbeit, Besitz oder Geld ersetzen. Es obliegt der Obrigkeit, insbesondere der Kirche des Xeras, über den Wert des zerbrochenen Gutes zu befinden und das Strafmaß festzusetzen.

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