Unsere Gruppensatzung

Startseite

Charaktere

Hintergrund

Veranstaltungen

Forum

Gruppensatzung der LARP-Spielergruppe Nirravos Khazûl'Mar. Version 1.0 Januar 2013

  • Gruppenmitgliedschaft
  • Ausschluss von der Gruppenmitgliedschaft
  • Aufgaben aller Mitglieder
  • Gewaltenteilung / Hierarchie
  • Vorbereitung der ORGA-Wahl
  • Wahl der ORGA
  • Abwahl der ORGA
  • Pflichten der ORGA
  • Auflösung der Gruppe / Fundus

Gruppenmitgliedschaft

  1. Grundsätzlich kann ein Jeder, unabhängig von Geschlecht oder kutlurellem Hintergrund Teil der Spielergruppe Nirravos Khazûl'Mar werden.
  2. Die Voraussetzung für einen Gruppenbeitritt bzw. eine Gruppenaufnahme ist die einstimmige Zustimmung der aktiven Spielerschaft.
    Unstimmigkeiten über den Beitritt eines neuen Spielers:
    Hierzu muss ein Gruppenmitglied einen aussagekräftigen Grund der aktiven Spielerschaft vorbringen, um von seinem Veto-Recht Gebrauch machen zu können. Ein einfaches: "ich mag XY nicht" reicht demnach nicht aus.
  3. Jeder der Interesse hat sich der Spielergruppe Nirravos Khazûl'Mar anzuschließen, sollte sich im Vorfeld zuerst OutTime vorstellen und danach an mindestens einer OutTime-Veranstaltung teilnehmen. Sollte es hier keine Probleme bzw. Differenzen geben, so kann der Bewerber zusammen mit der Gruppe einige CONs besuchen, um zu prüfen ob auch im Spiel die Spielvorstellungen zusammen passen. Sollte man sich daraufhin zwischen ORGA, Spielerschaft und Bewerber einig sein, kann es zu einem Gruppenbeitritt kommen.
  4. Jedes Mitglied der LARP-Spielergruppe Nirravos Khazûl'Mar muss schriftlich der Satzung des Zeitreisen e.V. zustimmen.
  5. Jedes Mitglied der LARP-Spielergruppe Nirravos Khazûl'Mar ist stimmberechtigt bei gruppeninternen Abstimmungen.

Ausschluss von der Gruppenmitgliedschaft

Der mögliche Ausschluss findet auf einem Stammtisch oder Online-Stammtisch statt, der eine Woche vorher per Rund-Mail, im Forum und über den gruppenüblichen Kommunikationsweg angekündigt werden muss. Nur durch einen Vortrag vor der Gruppe, mit einer vernünftigen Begründung kann der Antragssteller eine Abstimmung herbeiführen. Ein einfaches "Ich mag XY nicht" gilt nicht. Sollte es sich bei seinem Grund um eine wirklich private Angelegenheit handeln, kann er sich an ein Mitglied der ORGA oder ein Gruppenmitglied seines Vertrauens wenden. Die Vertrauensperson/ORGA spricht dann für ihn. Die Abstimmung wird nach dem Stammtisch für 72 Stunden im Forum laufen. Zur Durchführung der Abwahl müssen 2/3 der abgegebenen Stimmen für den Ausschluss stimmen.

Aufgaben aller Mitglieder

  1. Es besteht für jeden Spieler, der Mitglied der Spielergruppe Nirravos Khazûl'Mar ist eine Informationspflicht. Dies bedeutet, dass ein jedes Mitglied einen Forums-Account zu erstellen hat bzw. diesen auch nutzt um sich innerhalb des Forums über z.B. Termine, Neuerungen und Abstimmungen zu informieren.
  2. Aktive Beteiligung am Gruppenzusammenleben ist gerne gesehen, da ohne sie keine Gruppen aktiv existieren kann. Da Liverollenspiel jedoch ein Hobby ist, kann Aktivität keine bindende Verpflichtung sein. Sollte es jedoch vorkommen, dass ein Spieler aus privaten, beruflichen, finanziellen oder gesundheitlichen Gründen für absehbare Zeit sich nicht mehr aktiv am Gruppenleben beteiligen kann, so ist dieser dazu verpflichtet sich bei einem ORGA-Mitglied vorrübergehend abzumelden.
  3. Respektvoller Umgang mit Mitspielern sowie anderen Liverollenspielern ist für uns von besonderer Bedeutung , da Liverollenspiel ein sehr soziales Hobby ist und auch bleiben soll. Behandelt andere stets so wie ihr auch behandelt werden wollt und akzeptiert ein "Stopp" oder "Nein", auch wenn ihr anderer Meinung seid.
  4. Genauso wie ihr andere Mitspieler behandelt, so behandelt bitte auch deren Besitztümer - verantwortungsbewusst und umsichtig. Liverollenspiel ist mitunter ein sehr teures Hobby, dass davon lebt, das neben guten Rollenspiel auch aufwendige und meist teure Kostüme und Kulissen von Mitspielern der Gruppe oder anderen Liverollenspielern zur Verfügung gestellt werden.
    • Geht mit Gruppeneigentum (Fundus und Fundusleihgaben) stets respektvoll und pfleglich um und benutzt das Eigentum eurer Mitspieler nicht ohne deren Erlaubnis.
    • Mutwillige Zerstörungen oder Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch, egal ob Gruppenfundus oder Privateigentum, sind vom Verursacher zu ersetzen. Veränderungen oder Verschlechterungen geliehener Sachen, die durch den sachgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
  5. Jeder Bewerber und bestehendes Mitglied der Gruppe ist verpflichtet ein neues Charakterkonzept in Rück-/Absprache mit dem Konzepteam zu erarbeiten und von der ORGA genehmigen zu lassen.
    Erklärung:
    Aufgrund der Doppelstruktur innerhalb Khazûl'Mars und einer Qualitätssicherung eines stimmigen Gesamtkonzeptes, ist eine Rücksprache notwendig und soll nicht als Schikane verstanden werden.

Gewaltenteilung / Hierarchie

  1. Die oberste Autorität in der Live-Rollenspielgruppe Nirravos Khazûl'Mar ist die Spielerschaft.
  2. An zweiter Stelle folgt der Stammtisch. Dieser muss eine Woche vorher per Rund-Mail, im Forum und über den gruppenüblichen Kommunikationsweg angekündigt werden.
  3. Die Dritte Autorität stellt die ORGA dar, welche von der Spielerschaft gewählt wird.

Vorbereitung der ORGA-Wahl

  1. Vor Wahl einer neuen ORGA wird darüber abgestimmt, ob die bestehende ORGA entlastet wird.
  2. Desweiteren wird anhand der Gruppenaktivität und der Mitglieder-Anzahl darüber entschieden, wie viele ORGA-Posten für das kommende Jahr zu besetzten sind.
  3. Die Anzahl der ORGA-Posten sollte aus Gründen der Effektivität möglichst gering gehalten werden. Um in akuten Notfallsituationen, eine schnelle Entscheidungsfindung, durch einfaches Abstimmen innerhalb der ORGA zu gewährleisten, sollte die Anzahl der ORGA ungerade sein.
  4. Bei besonderen Ausnahmen, z.B. struktureller Umwandlungen, können nach Bedarf die vorangegangenen beiden Punkte auf eine festgelegte Zeit ausgesetzt werden.

Wahl der ORGA

  1. Die ORGA-Neuwahl muss eine Woche vorher per Rund-Mail, im Forum und über den gruppenüblichen Kommunikationsweg angekündigt werden.
  2. Jedes Mitglied kann sich zur Wahl auf dem entsprechenden Stammtisch oder Online-Stammtisch aufstellen und vorstellen.
  3. Die Wahl findet Online im Forum statt und wird im Anschluss an den Stammtisch für 72 Stunden laufen.
  4. Jedes Mitglied kann an der Wahl teilnehmen oder sich enthalten.
  5. Jedes Mitglied hat eine (1) Stimme pro zu besetzenden Posten.
  6. Jeder kann nur eine (1) Stimme pro Kandidat vergeben.
  7. Ein ORGA-Mitglied muss von mindestens 50% der abstimmenden Gruppenmitglieder gewählt werden.
    Zur ORGA gewählt wurden dann die Kandidaten mit den meisten Stimmen.
    Dies kann zu einer Stichwahl zwischen 2 Kandidaten führen.
  8. Die ORGA wird für 1 Jahr gewählt.
  9. Die Wahl der ORGA findet jährlich zwischen Ende Oktober und Anfang November statt.
    Selbst wenn durch vorangegangene Abwahl der ORGA oder eines ORGA-Mitglieds, ein ORGA-Posten durch Neuwahl innerhalb des Jahres neu besetzt wurde, wird die gesamte ORGA neu gewählt.

Abwahl der ORGA

  1. Ein ORGA-Mitglied kann abgewählt werden.
    Sollte ein ORGA-Mitglied seine Pflichten schwerwiegend vernachlässigen oder der Gruppe schaden, kann es vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden.
  2. Jedes Mitglied kann die Abwahl eines oder mehrerer ORGA-Mitglieder fordern.
  3. Die mögliche Abwahl findet auf einem Stammtisch oder Online-Stammtisch statt, der eine Woche vorher per Rund-Mail, im Forum und über den gruppenüblichen Kommunikationsweg angekündigt werden muss. Die Abstimmung wird nach dem Stammtisch für 72 Stunden im Forum laufen.
    Zur Durchführung der Abwahl müssen 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Abwahl stimmen.

Pflichten der ORGA

  1. Die ORGA ist dazu Verpflichtet, sämtliche Informationen, die die Gruppe betreffen, an jene weiterzugeben.
  2. Die ORGA ist dazu verpflichtet die OT-Organisation für die Gruppe zu leisten und die Interessen der Gruppe zu vertreten.
  3. Die ORGA ist dazu verpflichtet stets ein "offenes Ohr" für die Sorgen und Probleme der Gruppe zu haben.
  4. Für die ORGA gelten desweiteren, auch die Pflichten und Regeln, wie für die Spielerschaft.

Auflösung der Gruppe / Fundus

  1. Die Spielergruppe Nirravos Khazûl'Mar kann sich nur in einem allgemeinen Konsens auflösen. Das heißt, sie löst sich nur dann auf, wenn niemand mehr spielen möchte.
  2. Der Fundus, welcher zum Zeitpunkt der Auflösung existiert, wird zur Spende an eine allgemeinnützige Institution, welche sich mit Live-Rollenspiel beschäftigt, gespendet. Vor der Spende, soll versucht werden, die einzelnen Stücke wieder zu ihrem ursprünglichen Besitzer zurück kommen zu lassen. Ist dies nicht mehr möglich, tritt die Spende ein.
  3. ist: Bevor ein Gruppenmitglied etwas aus seinem Eigentum an den Fundus übergibt, muss die Person klar festlegen, ob es sich um ein Geschenk handelt oder eine Leihgabe ist.
  4. Geht mit Gruppeneigentum (Fundus und Fundusleihgaben) stets respektvoll und pfleglich um.
    • Mutwillige Zerstörungen oder Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch, egal ob Gruppenfundus oder Privateigentum, sind vom Verursacher zu ersetzen.
      Veränderungen oder Verschlechterungen geliehenen Sachen, die durch den sachgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

zurück zur Startseite

Philosophie

Organisation

Links

zurück

Impressum